Häufig gestellte Fragen
rund um die Freiwilligendienste
rund um die Freiwilligendienste
Du leistest deinen Freiwilligendienst in der Regel im Rahmen einer Vollzeit (durchschnittlich 38,5 bis 40 Stunden pro Woche). Je nach Einsatzstelle kann es vorkommen, dass du auch am Wochenende oder im Schichtdienst (Früh-/Spätschicht) arbeitest. Bist du noch keine 18 Jahre alt, dann gelten dabei für dich die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSG). Machst du Überstunden oder leistest du Wochenenddienste, dann werden dir diese zeitnah mit Freistunden ausgeglichen, sie dürfen nicht mit Geld abgegolten werden. Deine Seminare werden auch als Arbeitszeit angerechnet. Es gibt die Möglichkeit einen Freiwilligendienst auch in Teilzeit mit mind. 21 Std./Woche zu leisten. Dies muss im Einzelfall besprochen werden.
Du kannst einen Freiwilligendienst leisten, wenn du
Wir freuen uns auf dich: Jede Nationalität, jede Religionszugehörigkeit und jeder Schulabschluss sind bei uns willkommen. Nicht-EU Bürger*innen brauchen ein für den Freiwilligendienst ausgestelltes Visum und sollten die deutsche Sprache benutzen und verstehen können (Orientierung: Sprachniveau B1 Level).
Falls du über 26 Jahre alt bist, kommt für dich der BFD Ü27 in Frage (siehe FAQ Bundesfreiwilligendienst).
Du kannst dein FSJ/BFD im Kindergarten, in der Kinder- und Jugendhilfe, als Schulbegleiter*in in Grundschulen, im Rettungsdienst, im medizinischen Bereich, in der Altenpflege und in vielen weiteren Bereichen leisten. Die FSJ/BFD-Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig. Hier findest du eine Übersicht der Einsatzbereiche.
Der BFD (Bundesfreiwilligendienst) ist ein soziales Bildungsjahr. Damit grenzt es sich von einer Ausbildung oder einem Arbeitsverhältnis ab. In deinem Bildungsjahr engagierst du dich freiwillig in sozialen Einrichtungen für mindestens 6 Monate, im Normalfall sind es 12 Monate. Grundlage für dein Engagement ist die sogenannte Dienstvereinbarung, die du mit einer Einsatzstelle und dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) in Vertretung für die Bundesrepublik Deutschland schließt. Während deines BFD besuchst du Bildungsseminare, wo du Neues lernst und pädagogisch unterstützt wirst.
Bist du unter 27 Jahre alt sind es bei 12 Monaten Dienstdauer 25 Bildungstage. Dabei besuchst du mindestens ein politisches Bildungsseminar an einem Bildungszentrum des Bundes.
Bist du 27 Jahre alt oder älter, besuchst du pro Dienstmonat einen Bildungstag.
Ein FSJ/BFD dauert in der Regel 12 Monate und mindestens 6 Monate. In Absprache mit deiner Einsatzstelle und dem Träger kannst du bis auf 18 Monate verlängern.
Gegen Vorlage des Freiwilligendienstausweises oder einer durch den Träger ausgestellten Bescheinigung erhältst du in Hessen das Schülerticket, das auch von FSJ/BFD-Teilnehmenden genutzt werden kann. Es ist ab einem beliebigen Monat (Beginn des FWDs) für ein Jahr gültig und kostet insgesamt 365 Euro oder monatlich 31 Euro. Das Schülerticket erlaubt die Nutzung des hessischen Nahverkehrs. Bitte beachte, dass bei vorzeitiger Kündigung zusätzliche Kosten entstehen können.
Weitere Informationen bei den jeweiligen Verkehrsverbünden vor Ort (RMV, NVV, VRN) oder unter www.schuelerticket.hessen.de
Wenn du willst, dann kannst du bei Vorlage des Freiwilligendienstausweises und der Kindergeldbescheinigung bei der Deutschen Bahn auch eine ermäßigte Bahn-Card erwerben.
Das FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr) ist ein soziales Bildungsjahr und somit weder eine Ausbildung noch ein Arbeitsverhältnis. Du kannst es bis zu deinem 27. Geburtstag absolvieren. Du engagierst dich freiwillig für mindestens 6 Monate, in der Regel 12 Monate in sozialen bzw. gemeinnützigen Einrichtungen. Für diese Zeit schließt du eine Dienstvereinbarung mit einer Einsatzstelle und einem anerkannten FSJ/BFD-Träger. Während dieser Zeit besuchst du Bildungsseminare und wirst fachlich und pädagogisch begleitet.
Bei einem 12-monatigen Dienst sind es in der Regel 25 Bildungstage.
Während des Freiwilligendienstes musst du dich selbst krankenversichern und kannst nicht in der Familienversicherung bleiben. Die Beiträge für die Krankenversicherung (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) zahlt dein Träger bzw. deine Einsatzstelle für dich. Falls du privatversichert bist (z. B. über deine Eltern), dann erkundige dich bei deiner Krankenversicherung, wie deine Mitgliedschaft für die Zeit deines Freiwilligendienstes ruhend gestellt werden kann.
Grundsätzlich kannst du einer Nebentätigkeit nachgehen, soweit dies unter Beachtung der Höchstarbeitsgrenzen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) möglich ist. Aber sie sind genehmigungspflichtig. Daher wende dich bitte an deine Einsatzstelle und deinen Träger, wenn du neben deinem FSJ/BFD noch woanders arbeiten willst.
Das FSJ/der BFD wird bei vielen sozialpflegerischen oder pädagogischen Ausbildungen als Vorpraktikum anerkannt. Bitte kläre vor Dienstbeginn die Anerkennung mit der jeweiligen Ausbildungsstätte ab, um auf Nummer sicher zu gehen.
Als Rentner*in mit Bezug der vollen Altersrente bist du in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei. Wenn du eine Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze beziehst, musst du die Hinzuverdienstgrenzen beachten, da das Taschengeld, sowie ggf. Unterkunft und Verpflegung oder entsprechende Geldersatzleistungen als Hinzuverdienst berücksichtigt werden. Ein Überschreiten der Hinzuverdienstgrenzen kann ggf. zu einer Kürzung bis hin zum Wegfall des Rentenanspruchs während der BFD-Zeit führen. Bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gelten nochmals differenziertere Regelungen. Kläre das bitte vor Dienstbeginn mit deinem Rentenversicherungsträger ab.
Während deines Freiwilligendienstes bekommst du ein Taschengeld von 245€ sowie eine Verpflegungspauschale von 195€ (Stand Juni 2024). Der Anspruch auf Kindergeld und gegebenenfalls Waisenrente bleibt erhalten. Zusätzlich kann dir Verpflegung, manchmal eine Unterkunftsmöglichkeit angeboten oder entsprechende Geldersatzleistungen, auch Fahrtkostenerstattungen als Teil des Taschengeldes, gezahlt werden.
Ist eine Dienstkleidung für deinen Einsatzbereich vorgesehen, dann wird dir diese gestellt.
Ein Freiwilligendienst ist in Teilzeit mit mindestens 21 Stunden wöchentlich möglich. (§ 2 Absatz 1 Satz 2 b) JFDG). Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Freiwilligendienst unter 27 Jahren in Teilzeit. Ob ein Freiwilligendienst in Teilzeit geleistet werden kann, ist vielmehr von den Freiwilligen mit den jeweiligen Einsatzstellen (EST) zu klären und setzt das Einverständnis aller Beteiligten voraus.
Je nach Einsatzbereich arbeitest du ggf. auch an den Wochenenden oder in Früh- und Spätdiensten. Wenn du minderjährig bist gelten natürlich für dich die besonderen Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSG).
Wochenendarbeit oder Mehrarbeit wird dir mit Freizeitanspruch ausgeglichen, da sie nicht ausgezahlt werden dürfen. Deine Seminarzeit gilt generell als Arbeitszeit. Die Seminare sind in Vollzeit zu absolvieren.
FSJ | BFD | |
---|---|---|
Gesetzliche Grundlage | Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) | Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) |
Altersgruppe | zwischen 16 (bzw. nach Vollendung der Vollzeitschulpflicht) und 27 Jahre | ab 16 bzw. nach Vollendung der Vollzeitschulpflicht |
Wiederholung des Dienstes | Nach Erreichen der max. Dienstdauer von 18 Monaten (FSJ/FÖJ/BFD) nicht möglich. | Über 27-Jährige können alle fünf Jahre den BFD wiederholen. Für unter 27-Jährige nach Erreichen der max. Dienstdauer von 18 Monaten (FSJ/FÖJ/BFD) nicht möglich. |
Teilzeitmöglichkeit | ist in Absprache ggf. möglich (mind. 21 Std./Wo) | Teilzeit für über 27-Jährige ist generell möglich, für unter 27-Jährige ggf. in Absprache (mind. 21 Std./Wo) |
Bildungstage/Seminare für unter 27-Jährige | bei 12 Monaten Dienstzeit mind. 25 Seminartage | mind. 25 Seminartage bei 12 Dienstmonaten, davon 5 Tage Seminar für politische Bildung an einem Bildungszentrum des Bundes |
Deine Vertragspartner | FSJ-Träger und Einsatzstelle | Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) und Einsatzstelle |
Du bekommst mindestens 26 Urlaubstage (Werktage), wenn du einen 12-monatigen Freiwilligendienst leistest. Die Anzahl der Tage ändert sich entsprechend einer längeren oder kürzeren Dienstzeit. In Abstimmung mit deiner Einsatzstelle kannst du deinen Urlaub nehmen, nur nicht während der Seminarzeiten. Der Besuch der Seminare ist verpflichtend, dabei wird die Seminarzeit als Arbeitszeit gewertet.
Du kannst dein FSJ/BFD – sofern alle Vertragspartner einverstanden sind – auch bis auf maximal 18 Monate Freiwilligendienstzeit verlängern. Beachte: Bereits vorher geleistete Freiwilligendienste FÖJ oder BFD werden auf die Dienstzeit angerechnet! Wende dich für weitere Informationen an deinen Träger.
Während des FSJ/BFD bist du in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten -, Arbeitslosen- und Unfallversicherung gemeldet. Die gesamten Beiträge, also sowohl der Arbeitgeber- als auch der Arbeitnehmeranteil, werden vom Träger beziehungsweise von der Einsatzstelle gezahlt. Dir entstehen keine Kosten. Wichtig ist, dass du dich während deines Freiwilligendienstes selbst krankenversichern musst (siehe Krankenversicherung).
Wenn du ein FSJ/einen BFD leistest, kannst du auch Wohngeld beantragen. Das zuständige Amt der Stadt- oder Gemeindeverwaltung entscheidet dann, ob du Wohngeld bekommst.
Nach Ende deines FSJ/BFD erhältst du eine Bescheinigung über die Dauer der abgeleisteten Zeit und ein qualifiziertes Zeugnis. Es informiert potenzielle Arbeitgeber*innen ausführlich über die Art deiner freiwilligen Tätigkeit.
Bis zu deinem 27. Geburtstag kannst du einen Freiwilligendienst über insgesamt 18 Monate absolvieren. Ist der Freiwilligendienst in Dienstabschnitte unterteilt, müssen diese jeweils mindestens 6 Monate betragen. Zum Beispiel 12 Monate + 6 Monate.
Ab deinem 27. Geburtstag ist eine Wiederholung des Dienstes alle 5 Jahre möglich.